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Gießen,

Ehrung für über 700 Jahre Erfahrung und ehrenamtliches Engagement

Regierungspräsident Dr. Ullrich überreicht Anerkennungsprämien für langjährige Mitglieder des Katastrophenschutzes

© RP Gießen

Die feierliche Ehrung von Helferinnen und Helfern zum Erhalt der Anerkennungsprämie für langjährige Dienste in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aus den Landkreisen Gießen, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg, erfolgte im Lagezentrum des Regierungspräsidiums Gießen (RP Gießen).

Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich betonte bei Überreichung der Anerkennungsprämien an die zu Ehrenden, „Ziel der Anerkennungsprämie ist es, das langjährige Engagement der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz für die Gesellschaft zu würdigen und die Ehrenamtlichen gleich zu behandeln, unabhängig davon, ob sie im Brandschutz oder im Katastrophenschutz aktiv sind“.

Ergänzend zur Einführung der Anerkennungsprämie des Landes Hessen für langjährige Dienste in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren im Jahr 2011 hat das Land Hessen nun durch Erlass eine Anerkennungsprämie für langjährige Dienste in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in Hessen eingeführt. Der Erlass gilt rückwirkend ab 1. Januar 2017. Geehrt wurden 21 langjährige ehrenamtliche Mitglieder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Die Anerkennungsprämie wird gestaffelt nach der aktiven Dienstzeit in zehnjährigem Abstand in Verbindung mit einer Dankesurkunde verliehen. Gestaffelt sind die Ehrungen nach 10, 20, 30 und 40-jähriger Zugehörigkeit. Bislang wurde die Anerkennungsprämie Katastrophenschutz vom RP Gießen für 28 Helferinnen und Helfer bewilligt.

Der Leiter des Dezernates für Brand- und Katastrophenschutz des RP Gießen, Dr. Thomas Stumpf wies darauf hin, „Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennungsprämie ist der sich über den gesamten Zeitraum erstreckende aktive pflichttreue Dienst in einer Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes, in einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisation oder dem THW“.

Dabei gilt, dass die Dienstzeit erst ab dem 18. Lebensjahr zählt. Eine rückwirkende Verleihung für vor dem 1. Januar 2017 erreichte Jubiläen ist nicht möglich, mit der Ausnahme für Personen, die am 1. Januar 2017 bereits 40 Jahre aktiven Dienst geleistet haben und zu diesem Zeitpunkt auch noch in der Katastrophenschutzeinheit oder -einrichtung aktiv sind.

Die ersten Anerkennungsprämien Katastrophenschutz wurden im vergangenen November anlässlich der Verleihung des Hessischen Katastrophenschutzpreises im Rahmen einer zentralen Feierstunde durch Herrn Innenminister Peter Beuth an vier Helfer des THW-Ortsverbandes Dillenburg verliehen.

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